Passend zum 70jährigen Jubiläum möchte ich etwas persönliches zum Grundgesetz anmerken.
Tatsächlich hatte ich immer eine große Verbundenheit zu dem, was man heute „den Geist des Grundgesetzes“ nennt. Zu Beginn der 80er Jahre war ich Kriegsdienstverweigerer, war mehrmals durch die sogenannte „Gewissensprüfung“ gefallen und musste letztendlich den damals 15 Monate dauernden Grundwehrdienst antreten. Grundlage hierfür war damals der Artikel 12a Abs.2., insbesondere der Satz „Das nähere regelt ein Gesetz…“ Mit diesem Gesetz war ich absolut nicht einverstanden, aber es half ja nichts, die Möglichkeit, wie geplant den Zivildienst anzutreten,wie viele meiner Freunde, wurde mir genommen. Ich hatte damals also allen Grund, auf die deutsche Bürokratie und die Gesetzgebung sauer zu sein. Nichtsdestotrotz habe ich damals weiter daran geglaubt, (und tue das heute noch), dass das Grundgesetz ein gutes ist. „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“ und „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ bereiten mir heute noch Gänsehaut. Ich bin ein Fan des Grundgesetzes.
Die Ausgabe auf dem Bild ist von 1983, also dem Jahr, in dem ich bei der Bundeswehr war. Sie hatte seit dieser Zeit über viele Jahre einen Platz in meinem Bücherregal.
Herzlichen Glückwunsch!